Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Make Routes

Sie planen Ihre nächste Reise und möchten unvergessliche Erlebnisse genießen. Ob als Teil einer Pauschalreise, als individuell gebuchte Einzelleistung wie einem Flug oder einer Hotelreservierung, oder als verbundene Reiseleistungen – wir von Make Routes stehen Ihnen als zuverlässiger Vermittler zur Seite.

Im Folgenden möchten wir Ihnen unsere Rolle als Vermittler erläutern. Unsere Aufgabe besteht darin, Sie bei der Auswahl und Buchung Ihrer gewünschten Leistungen zu unterstützen und die Verträge mit Reiseveranstaltern oder Anbietern von Einzelleistungen in Ihrem Namen abzuschließen. Dabei berücksichtigen wir die nachstehenden Bestimmungen, sofern diese zwischen uns vereinbart wurden.

Wir freuen uns, Ihnen bei der Planung Ihrer Reise behilflich zu sein und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Diese Geschäftsbedingungen gliedern sich in 4 Teile:

Teil A: Reisebedingungen für Pauschalreisen von Make Routes

Teil B: Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Reiseleistungen durch Make Routes

Teil C: Allgemeine Bestimmungen für alle Leistungen

Teil D: Nutzungsbedingungen und Vertragsbestimmungen für den Online-Shop

Wir verweisen außerdem auf das Formblatt, zur Unterrichtung des Reisenden, bei einer Pauschalreise nach §651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Anhang.

Teil A: Reisebedingungen für Pauschalreisen von Make Routes

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“ oder „Reisender“ genannt) und der Pauschalreiseveranstalter (nachfolgend „Make Routes“), des zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

  1. Stellung von Make Routes bei vermittelten Flugleistungen zur Eigenanreise

1.1. Die Pauschalreiseleistungen von Make Routes beinhalten in der Regel keine Flugbeförderungsleistungen an den Veranstaltungsort. Soweit in der Reiseausschreibung der Flug nicht ausdrücklich als Bestandteil der von Make Routes angebotenen und durchgeführten Pauschalreise ausgewiesen ist, bietet Make Routes Flugleistungen nicht als eigene Leistungen, sondern als vermittelte Leistung neben der Pauschalreise an.

1.2. Make Routes hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für eine Vermittlung verbundener Reiseleistungen von Make Routes vorliegen. Insoweit wird auf Teil B Abschnitt II verwiesen.

1.3. Unbeschadet der Verpflichtungen von Make Routes als Anbieter verbundener Reiseleistungen gemäß Teil B Abschnitt II und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist Make Routes im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach 1.2 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Vertrages über die vermittelten Leistungen. Make Routes haftet demnach nicht für die Angaben des vermittelten Vertragspartners zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst oder Schadensersatz aus diesen vermittelten Leistungen. Eine etwaige Haftung von Make Routes aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

1.4. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von Make Routes aus dem Vermittlungsvertrag unberührt.

  1. Abschluss des Reisevertrages

2.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Make Routes den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

2.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, auf elektronischem Weg oder fernmündlich erfolgen und gilt als Buchung seitens des Kunden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Make Routes zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. An sein Angebot ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch Make Routes, jedoch höchstens 14 Tage ab Anmeldetag, gebunden. Die Annahme erfolgt in Form einer schriftlichen Reisebestätigung bzw. Rechnung.

2.3. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Make Routes vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Make Routes vor, an das Make Routes für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Make Routes bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Make Routes die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

2.5. Die von Make Routes gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

2.6. Make Routes weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziffer 8). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit Make Routes Verträge über Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden, bei denen Make Routes nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Kunden/Reisenden ist.

  1. Reisepreis und Bezahlung

3.1. Make Routes und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Zahlung in Höhe des Gesamtbeitrags des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Kunden haben diese Zahlung innerhalb der nächsten 14 Tage zu leisten, sofern nichts anderes mit Ihnen gemeinsam vereinbart worden ist. Sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 10.2 genannten Grund abgesagt werden kann.

3.2. Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeit, obwohl Make Routes zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten so ist Make Routes berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 9 zu belasten.

3.3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind sofort nach entsprechender Rechnungstellung durch Make Routes fällig.

3.4. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden, rechtzeitig vor Abreise nach Eingang seiner Zahlung bei Make Routes zugesandt.

3.5. Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 30 Tage vor Reiseantritt, so ist der gesamte Reisepreis sofort bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung fällig.

3.6. Die Bezahlung ist per Vorklasse zu leisten.

3.7. Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeit, obwohl Make Routes zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht und hat der Kunde dies zu vertreten, so ist Make Routes berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 8 zu belasten.

3.8. Pro Buchung kann nur maximal ein gültiger Gutschein eingelöst werden, sofern die Gutscheinbedingungen nicht im Einzelfall die Kombination mehrerer Gutscheine in einer Buchung erlauben. Ein nachträgliches Hinzufügen von Gutscheinen auf bereits abgeschlossene Buchungen ist ausgeschlossen, sofern die Gutscheinbedingungen nicht im Einzelfall dies erlauben. Gutscheine sind nicht anwendbar auf Reisen oder Reise-Bestandteile, bei denen Make Routes rein als Vermittler agiert, wie z. B. Flug- oder Gruppenreisen. 

  1. Leistungen

4.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen im individuellen Angebot, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer Bestätigung in Textform. Bildliche Darstellungen von Reisezielen und Unterkünften sind lediglich exemplarisch und können im Detail abweichen.

4.2. Angaben in Hotelprospekten und ähnliche Beschreibungen, die nicht von Make Routes herausgegeben werden, sind für Make Routes und die Leistungspflicht von Make Routes nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von Make Routes gemacht wurden.

  1. Leistungsänderungen

5.1. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

5.2. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Make Routes nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Make Routes vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

5.3. Make Routes ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

5.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Make Routes gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Make Routes gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber dieser den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Make Routes für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Make Routes wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann. Make Routes ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- vom zu erstattenden Betrag abzuziehen und als Ausgleich für den zusätzlichen Arbeitsaufwand einzubehalten. Ziffer 8.5. gilt entsprechend.

  1. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

7.1. Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Make Routes, den Reisekunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat Make Routes den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Eine „Black-List“ unsicherer Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist auf folgender Internetseite zu finden.

7.2. Für die Gestaltung des Flugplanes und dessen Einhaltung sind im Wesentlichen die Fluggesellschaften sowie die staatlichen Koordinierungsbehörden zuständig. Daher können sich kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung und des Fluggeräts ergeben, die außerhalb des Einflussbereichs von Make Routes liegen. Reiseteilnehmer sind verpflichtet, sich vor dem Rückflug bei der Fluggesellschaft über den genauen Zeitpunkt des Rückfluges zu informieren und den Rückflug bestätigen zu lassen. Im Übrigen wird auf die entsprechenden ausdrücklichen Hinweise in den Reiseunterlagen verwiesen. Etwaige Ansprüche des Reiseteilnehmers aufgrund unzumutbarer Leistungsänderung bleiben unberührt.

<<<<<<<<<8. Rücktritt durch den Kunden (Stornokosten) und Ersatzreisender

8.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Make Routes. Dem Reisekunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

8.2. Make Routes hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt.

Ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht nicht. Sollte der Kunde die Reise stornieren, fallen die folgenden Servicegebühren an:

  •       Nach Vertragsabschluss: 15% des Gesamtbetrags
  •       Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 65% des Gesamtbetrags
  •       Bis 14 Tage vor Reisebeginn: 85% des Gesamtbetrags
  •       Weniger als 14 Tage bis Nichterscheinen: 90% des Gesamtbetrags

8.3. Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.

8.4. Dem Kunden bleibt es unbenommen, Make Routes nachzuweisen, dass Make Routes kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

8.5. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 8.2. gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit Make Routes nachweist, dass Make Routes wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 8.2. In diesem Fall ist Make Routes verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.

8.6. Ist Make Routes infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt §651h Abs. 5 BGB unberührt.

8.7. Der Abschluss einer Reisekostenausfall-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung ist nicht im Angebot von Make Routes inbegriffen und wird dringend empfohlen. Nähere Informationen über Versicherungsleistungen einer Rückführungskostenversicherung, u.a. über Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, erteilen Versicherungen und Versicherungsmakler.

  1. Umbuchungen

9.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Make Routes kann bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Das Umbuchungsentgelt beträgt – außer den in den Fällen des letzten Satzes dieses Abschnitts 9.1 – jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffelstufe der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 8 € 50,- pro betroffenen Reisenden. Ziffer 8.8. gilt entsprechend. Etwaig resultierende Reisepreisdifferenzen werden unabhängig hiervon berücksichtigt. Eine Umbuchung darf nur erfolgen, wenn der Leistungsumfang der neuen Reise gleich- oder höherwertig ist. Eine Umbuchungsgebühr wird nicht erhoben, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Make Routes keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

9.2. Umbuchungswünsche des Kunden später als 30 Tage vor Reiseantritt können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 8 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

  1. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

10.1. Make Routes kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

  • Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Make Routes beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
  • Make Routes hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
  • Make Routes ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
  • Ein Rücktritt von Make Routes später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
  • Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 8 gilt entsprechend.
  1. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

11.1. Make Routes kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Make Routes nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Make Routes beruht.

11.2. Kündigt Make Routes, so behält Make Routes den Anspruch auf den Reisepreis; Make Routes muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Make Routes aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

  1. Beschränkung der Haftung

12.1. Die vertragliche Haftung von Make Routes für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

12.2. Make Routes haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Make Routes sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

12.3. Make Routes haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Make Routes ursächlich geworden ist.

  1. Mitwirkungspflicht des Reisenden

13.1. Mängelanzeige/ Abhilfeverlangen

  • Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
  • Soweit Make Routes infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
  • Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Make Routes vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Make Routes vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Make Routes unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Make Routes zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Make Routes bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
  • Der Vertreter von Make Routes ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
  1. Fristsetzung vor Kündigung 

Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Make Routes zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Make Routes verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

  1. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln Fristen zum Abhilfeverlangen

15.1. Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Make Routes können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.

15.2. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Make Routes, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

  1. Reiseunterlagen

Der Kunde hat Make Routes zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht bis unmittelbar vor Reiseantritt erhalten hat.

  1. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat 

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Make Routes geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

  1. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

18.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

18.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

  1. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheitsbestimmungen

19.1. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende grundsätzlich selbst verantwortlich.

19.2. Make Routes wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

19.3. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Make Routes nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

19.4. Make Routes haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Make Routes mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Make Routes eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass, den Sie für die Reise benötigen, Gültigkeit besitzt, nach Möglichkeit sechs Monate über Ihr geplantes Rückreisedatum hinaus.

19.5. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- u. anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Das von Make Routes diesbezüglich zur Verfügung gestellte Informationsmaterial erhebt keinen Anspruch auf fortwährende Aktualität oder Vollständigkeit, obwohl Make Routes bemüht ist seine Unterlagen auf den neusten Stand zu halten.Teil B: Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Reiseleistungen durch Make Routes

Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen; Gliederung in die Abschnitte I und II

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“ oder „Reisender“ genannt) und des Pauschalreiseveranstalter (nachfolgend „Make Routes“ genannt), im Buchungsfall ab dem 15.11.2024 zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 251 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Vermittlungsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

Im Hinblick auf die gesetzlich unterschiedlichen Arten der Vermittlung von Reiseleistungen und von Pauschalreisen je nach Art der vermittelten Reiseleistung gliedern sich diese Vermittlungsbedingungen in 2 Abschnitte. Die ausschließlichen Regelungen für die Vermittlung I) einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung finden Sie in Abschnitt I dieser Geschäftsbedingungen II) von verbundenen Reiseleistungen finden Sie in Abschnitt II dieser Geschäftsbedingungen.

Abschnitt I: Regelungen bei der Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung

Die Vorschriften dieses Abschnitt I über die Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung im Sinne von § 651a Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. gelten ausschließlich, wenn die vermittelte Reiseleistung weder Teil von verbundenen Reiseleistungen nach Abschnitt II dieses Teil A noch Teil einer Pauschalreise von Make Routes nach Teil B sind. In diesem Fall ist keine Information des Kunden mittels eines Formblattes gesetzlich vorgeschrieben.

  1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften

1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch Make Routes kommt zwischen dem Kunden und Make Routes der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.

1.2. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt Make Routes den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.

1.3. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von Make Routes ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

1.4. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.

  1. Allgemeine Vertragspflichten von Make Routes, Auskünfte, Hinweise

2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch Make Routes vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.

2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet Make Routes im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet Make Routes gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.

2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist Make Routes nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen von Make Routes im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt.

2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt Make Routes bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.

2.5. Sonderwünsche nimmt Make Routes nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat Make Routes für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.

  1. Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen

3.1. Sowohl den Kunden, wie auch Make Routes trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Reiseleistungen, die dem Kunden durch Make Routes ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.

3.2. Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung nach Wahl von Make Routes  durch postalischen oder elektronischen Versand.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber Make Routes

4.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit von Make Routes nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).

4.2. A. Erfolgt keine Anzeige nach Ziffer 4.1 durch den Kunden, so gilt: Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziffer 4.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.

  1. Ansprüche des Kunden an Make Routes entfallen insoweit, als Make Routes nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit Make Routes nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden Make Routes die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.
  2. Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziffer 4.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.
  3. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziffer 4.1 entfallen nicht
  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Make Routes oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Make Routes resultieren
  • bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Make Routes oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Make Routes beruhen
  • bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.

  1. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 4 unberührt.
  2. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, Make Routes auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.

    5. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso

5.1. Make Routes ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.

5.2. Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann Make Routes, soweit dies den Vereinbarungen zwischen Make Routes und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.

5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.

5.4. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen von Make Routes nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von Make Routes ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder Make Routes aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

  1. Pflichten von Make Routes bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern

6.1. Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber Make Routes gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber Make Routes als auch gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will.

6.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht von Make Routes auf die Erteilung der erforderlichen und bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.

6.3. Übernimmt Make Routes – auch ohne hierzu verpflichtet zu sein – die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet Make Routes für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von Make Routes selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.

6.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht von Make Routes zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

  1. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen

7.1. Make Routes weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.

7.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.

7.3. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und / oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Make Routes haftet nicht, soweit Make Routes keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

  1. Stellung und Pflichten des Vermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen

8.1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt werden.

8.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,

  • die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
  • die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
  • die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.

8.3. Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.

  1. Vergütungsansprüche des Vermittlers

9.1. Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flugbeförderungsleistungen von Fluggesellschaften nach Ziffer 8 dieser Vermittlungsbedingungen gilt:

9.2. Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften, die keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit des Vermittlers beinhalten.

9.3. Die Vergütung des Vermittlers im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit erfolgt demnach ausschließlich durch vom Kunden zu bezahlende Serviceentgelte.

9.4. Das Serviceentgelt für die Vermittlungstätigkeit von Make Routes und für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit Flugbuchungen beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 10% des Bruttoflugpreises des vermittelten Flugbeförderungsunternehmens.

9.5. Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der Kunde dem Vermittler eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber.

9.6. Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Reiseleistungen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch einen entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers hierauf erfolgen.

9.7. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung – bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.

  1. Haftung von Make Routes

10.1. Soweit Make Routes eine entsprechende weitergehende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet Make Routes nur für ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten. Diese Vermittlerpflichten schließen insbesondere die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit den zu vermittelnden Leistungserbringern sowie im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermittelnden Leistungserbringer die Übermittlung der Vertragsbestätigung im Namen und auf Rechnung des vermittelten Leistungserbringers, ein.

10.2. Make Routes haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von Make Routes, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.

10.3. Eine etwaige eigene Haftung von Make Routes aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten sowie die Haftung nach § 651x BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

Abschnitt II: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB

Die Regelungen dieses Abschnitts II über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich, wenn Make Routes das Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen aushändigt. In diesem Formblatt wird der Kunde darüber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung bei Make Routes keine Pauschalreise gebucht wird, jedoch mit Vertragsschluss des zweiten Vertrages verbundene Reiseleistungen entstehen.

  1. Zahlungen auf verbundene Reiseleistungen

1.1. Make Routes darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen verbundener Reiseleistungen nur entgegennehmen, wenn Make Routes sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von Make Routes selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit von Make Routes Reiseleistungen ausfallen oder

  • der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt.

1.2. Diese Sicherstellung leistet Make Routes bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an Make Routes verbundener Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an den vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet.

  1. Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Abschnitt I dieses Teil A

2.1. Darüber hinaus gelten für die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen die nachfolgend genannten Ziffern des Abschnitts I dieses Teil A dieser Geschäftsbedingungen: 1; 2; 3; 4; 6; 7; 8; 9; 10.

2.2. Ziffer 5 des Abschnitts I gilt nur unter der Maßgabe, dass Make Routes seine Verpflichtung aus Ziffer 1 dieses Abschnitts II zur Sicherstellung der Zahlungen erfüllt hat

Teil C: Allgemeine Bestimmungen

  1. Hinweise zum Datenschutz 

Make Routes möchte die personenbezogenen Daten aller Kunden schützen und verpflichtet sich daher, solche personenbezogenen Daten, d.h. alle Daten, die im Zusammenhang mit Buchungsvorgängen, Registrierungsvorgängen und/oder der Nutzung von Make Routes Dienstleistungen durch Make Routes beim jeweiligen Teilnehmer für diesen und ggf. weitere Reiseteilnehmer erhoben und nachfolgend gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, lediglich zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung von Make Routes zustande gekommenen Verträgen sowie zur Kundenbindung zu nutzen. Eine Übermittlung solcher Daten darf Make Routes an solche Dritte vornehmen, die diese Daten jeweils zur Erfüllung und Abwicklung von unter Mitwirkung von Make Routes zustande gekommenen Verträgen nutzen, insbesondere Partneragenturen, Reedereien, Fluggesellschaften, Transferdienstleister, Hotelbetreiber und Reiseversicherungsanbieter. Make Routes verpflichtet sich, personenbezogene Kundendaten im Übrigen nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Mehr zu Ihren Rechten als Betroffener, insbesondere Ihre Widerspruchsrechte, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung unter www.makeroutes.de

  1. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

2.1. Make Routes weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Make Routes nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlerbedingungen für Make Routes verpflichtend würde, informiert Make Routes die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Make Routes weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online Streitbeilegungsplattform  https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

2.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Make Routes die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Make Routes ausschließlich an deren Sitz verklagen.

2.3. Für Klagen von Make Routes gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Make Routes vereinbart.

  1. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Anbieter:

Anschrift und Sitz von Make Routes:

Klosterhardter Str. 27, 46119 Oberhausen, Deutschland

+491749923697

info@makeroutes.de

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach §651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs 

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. 

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Make Routes trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

Teil D: Nutzungsbedingungen und Vertragsbestimmungen für den Online-Shop

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Angebote, die über den Online-Shop www.makeroutes.de bestellt werden können. Alle Verträge werden, sofern nachfolgend nicht abweichend beschrieben, mit der Make Routes (Klosterhardter Str. 27, 46119 Oberhausen) abgeschlossen.

Diese AGB gelten für Verbraucher. Verbraucher ist nach der gesetzlichen Definition jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Das Angebot von Make Routes gilt, sofern nichts anderes vereinbart, ausschließlich für den Vertrieb innerhalb von Deutschland und richtet sich ausschließlich an Kunden mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt innerhalb von Deutschland.

Vertragspartner

Der Kaufvertrag wird abgeschlossen mit

* Make Routes

* Klosterhardter Str. 27

* 46119

* Oberhausen

2. VERTRAGSSCHLUSS

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern ein unverbindliches Online-Angebot dar. Der Kunde kann die Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und die Eingaben vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem der Kunde die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt.

Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot bezüglich der im Warenkorb enthaltenen Waren ab (nachfolgend „kostenpflichtige Bestellung“ oder „Kauf“). Mit dem Absenden der Bestellung bestätigt der Kunde, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Make Routes gelesen und akzeptiert zu haben. Make Routes bestätigt den Eingang der Bestellung per E-Mail ohne vorherige Prüfung der Verfügbarkeit des Produkts (noch keine Annahme der Bestellung).

Nach Eingang der Bestellung erfolgt eine interne Überprüfung der Bestellung durch Make Routes. Verläuft diese positiv, so wird Make Routes den Kunden entsprechend per E-Mail über den Vertragsschluss informieren und die Vertragsunterlagen (bestehend aus Bestellübersicht, AGB und Auftragsbestätigung) zur Verfügung stellen (nachfolgend „Vertragsbestätigung“). Die AGB können jederzeit auch hier auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden.

Die Vertragsbestätigung erfolgt spätestens mit Beginn der Belieferung.

Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht; Make Routes kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. In dem Fall, dass Make Routes eine Bestellung ablehnt, wird der Kunde ebenfalls postalisch oder per E-Mail darüber informiert. Sollte der Kunde im Fall einer Ablehnung der Bestellung bereits Zahlungen geleistet haben, werden ihm diese umgehend zurückerstattet.

Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.

3. Preise & Verpackung

Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführt sind. Diese sind Endpreise im Sinne der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG, d. h. es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Bei Artikeln, die sich zum Zeitpunkt des Kaufs im Sonderangebot befinden oder für die ein Gutschein eingelöst wurde, ist der reduzierte Preis im endgültigen Angebot der Bestellung enthalten.

  1. Lieferung und Versandkosten

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen fallen Versandkosten für die Lieferung der Produkte an. Die Höhe der Versandkosten kann bei den jeweiligen Angeboten in Erfahrung gebracht werden.

Sollte zum Zeitpunkt des Bestelleingangs das Produkt vorübergehend oder dauerhaft nicht verfügbar sein, teilt Make Routes dem Kunden dies unverzüglich mit. Make Routes steht es frei, die Bestellung des Kunden bei dauerhaften oder mehr als nur vorübergehenden Ausverkäufen (Lieferzeit länger als zwei Wochen) abzulehnen.

Ein Vertragsabschluss kommt in diesem Fall nicht zustande. Sollte die Verfügbarkeit mehr als nur vorübergehend eingeschränkt sein (länger als zwei Wochen) und Make Routes die Bestellung des Kunden dennoch annehmen, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Sollte der Kunde bereits Zahlungen geleistet haben, werden diese umgehend erstattet.

5. Zahlung

Wir bieten folgende Zahlungsmethoden an:

•Kreditkartenzahlung (Visa, MasterCard, American Express) über unseren Zahlungsdienstleister WooPayments.

        • Vorkasse

•Weitere Zahlungsmethoden (Google Pay, Apple Pay) gemäß den auf unserer Website angegebenen Optionen.

Die Zahlung erfolgt direkt bei Abschluss der Bestellung.

5.1. Zahlungsabwicklung & Sicherheit

Die Zahlungsabwicklung für Kreditkartenzahlungen erfolgt über WooPayments, einen Dienst von Stripe Inc. (nachfolgend „Zahlungsdienstleister“). Die Zahlungsdaten werden sicher durch den Zahlungsdienstleister verarbeitet. Wir speichern selbst keine sensiblen Zahlungsinformationen wie Kreditkartennummern oder Prüfnummern.

Weitere Informationen zur Verarbeitung deiner Zahlungsdaten findest du in der Datenschutzerklärung von Stripe.

5.2. Haftungsausschluss für Zahlungsdienstleister

Wir haften nicht für Fehler, Verzögerungen oder technische Störungen, die durch den Zahlungsdienstleister oder Kreditkartenanbieter verursacht werden. Dies gilt insbesondere für:

•Abgelehnte oder verzögerte Transaktionen

•Systemausfälle des Zahlungsdienstleisters

•Unberechtigte Abbuchungen, die durch Dritte verursacht wurden

In solchen Fällen ist der Zahlungsdienstleister oder dein Kreditkartenanbieter der richtige Ansprechpartner.

5.3. Datenschutz & Weitergabe von Zahlungsdaten

Zur Zahlungsabwicklung werden bestimmte Daten an unseren Zahlungsdienstleister WooPayments (Stripe) weitergeleitet, darunter:

•Name

•Rechnungsadresse

•Kreditkarteninformationen (direkt an den Zahlungsdienstleister, nicht an uns)

Diese Daten werden ausschließlich zur Zahlungsabwicklung genutzt. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.

5.4. Gebühren & Währungsumrechnung

Transaktionsgebühren für die Kreditkartenzahlung werden von uns übernommen. Bei Zahlungen in einer anderen Währung als Euro kann der Kreditkartenanbieter eine Umrechnungsgebühr erheben. Diese Kosten sind vom Kunden zu tragen.

6. Gutscheine und Codes und deren Einlösung

Gutscheine können nur zum Kauf von Artikeln auf unserer Webseite eingelöst werden. Reicht das Guthaben eines Gutscheins für die Bestellung nicht aus, kann die Differenz mit den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten ausgeglichen werden. Gutscheine können nur vor Abschluss der Bestellung eingelöst werden. Das Guthaben eines Gutscheins kann nicht in Geld umgetauscht werden.

7. Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.  Dies gilt jedoch nicht bei Rücksendung von Zeitungen, Zeitschriften, Geschenkgutscheinen, sowie individuelle Reiseplanungen.

Ihnen steht im gesetzlichen Umfang ein Widerrufsrecht zu. Davon ausgenommen sind gemäß § 312d Abs. 4 BGB folgende Produkte:

•    Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind,
•    Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden,
•    versiegelte Software, CDs, DVDs oder Videofilme, wenn diese vom Kunden entsiegelt wurden,
•    Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte.

Damit Sie Ihr Widerrufsrecht ausüben können, müssen Sie uns eine eindeutige Erklärung über Ihren Entschluss zukommen lassen, diesen Vertrag zu widerrufen. Diese Erklärung kann über einen versandten Brief, ein Telefax oder eine E-Mail stattfinden. In diesem müssen Sie Ihren Namen (ggf. Namen des Unternehmens), Ihre Anschrift und – soweit verfügbar – Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail Adresse angeben.

8. Lieferzeit

Lieferungen sind grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands möglich. Die Abgabe von Artikeln erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen und nur an Endverbraucher.

9. Versandkosten

Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen Versandkosten. 

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Eingang der Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Make Routes

11. Haftung

(1) Für von Make Routes verursachte Schäden haftet Make Routes unbeschränkt, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung von Make Routes auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine wesentlichen Nebenpflichten sind, haftet Make Routes nicht.

(2) Die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben hiervon unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.

Diese Richtlinie gilt ab Freitag, der 07.03.2025 13:03 Uhr.